Strategischer Erfolgsfaktor

Mehr als nur Compliance – Nachhaltigkeit als neue Managementdisziplin

Nachhaltiges Wirtschaften ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor, mit dem Unternehmen zukünftig strategisch besser aufgestellt sind. Unternehmen, die Nachhaltigkeitsmanagement aktiv in ihrer Unternehmensstrategie verankern, werden langfristig in der Lage sein, einfacher an Finanzierungsmittel zu kommen, Kunden und neue Mitarbeiter zu gewinnen, Lieferbeziehungen aufrechterhalten und resilienter auf jedwede Krise reagieren zu können. Immer mehr Banken und Versicherungen verlangen dies z. B. bei der Kreditvergabe oder bei Übernahme von Versicherungsschutz. Auch Kunden und Mitarbeiter legen viel Wert darauf, unter welchen Rahmenbedingungen Waren und Dienstleistungen produziert werden und fordern immer mehr ein nachhaltiges Wirtschaften seitens des Unternehmens. Die gesellschaftlichen und politischen Erwartungen üben zugleich enormen Druck auf Unternehmen aus, sodass diese ihre Partner vermehrt danach auswählen, wie nachhaltig sie agieren und welchen Beitrag sie für die Umwelt und Gesellschaft leisten.

Folglich sind eine nachhaltige Unternehmenssteuerung und die Nachhaltigkeitsentwicklung unausweichlich und werden essenzieller Bestandteil moderner Unternehmensstrategien. Nachhaltigkeit wird zu einer unverzichtbaren Managementdisziplin, die kein vorübergehender Trend ist, viele Chancen bietet und weit über reine Compliance hinausgeht.

Schnelle Einführung ohne Kompromisse

Von A bis Z: In fünf Schritten zum Nachhaltigkeitsreporting

CSRD-Berichtspflicht

Ein Überblick zur ESG-Berichtspflicht: Wer ist betroffen?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die als Richtlinie (EU) 2022/2464 seit dem Januar 2023 in Kraft getreten ist, verfeinert die Anforderungen an die bis dahin geltende nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD). Damit betrifft die CSRD nun deutlich mehr Unternehmen, die Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen nach klaren Vorgaben in Form eines ESG-Reportings festhalten müssen. Als Rechtsakt der EU, muss die CSRD von den Mitgliedstatten in nationales Gesetz umgesetzt werden. Dies haben bisher Frankreich, Bulgarien, Belgien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Ungarn, Irland, Italien, Liechtenstein, Litauen, Norwegen, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Schweden gemacht. In Ländern wie Spanien, Portugal, Island und Niederlande sind Entwürfe zur Umsetzung im Gesetzgebungsprozess (Stand Februar 2025). In Deutschland ist die Umsetzung des CSRD-UG derzeit gestoppt und es gilt weiterhin nur das CSR-RUG, ein Gesetz, das die nichtfinanzielle Berichterstattung regelt.

Die CSRD sieht eine schrittweise Einführung ab dem Jahr 2024 auf alle großen Unternehmen und KMU’s (kleine und mittlere Unternehmen) vor. Nachfolgend ist eine übersichtliche Darstellung mit den wichtigsten Eckdaten, um festzustellen, welche Unternehmen, ab wann von der ESG-Berichtspflicht betroffen sind.

csrd-berichtspflicht

Omnibus-Paket

Was zu den Änderungen durch das Omnibus-Paket bekannt ist?

Bereits im Dezember 2024 hat die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angedeutet, dass sie eine Überarbeitung und Konsolidierung der CSRD anstrebt. Die Vorstellungen der EU-Kommission zur Überarbeitung der CSRD wurden am 26.02.2025 unter dem Titel „Omnibus-Simplification-Package“ veröffentlicht.

Die HDP hat ein Vorgehensmodell entwickelt, welches flexibel und mit Augenmaß bei der Umsetzung der heutigen und zukünftigen Richtlinien unterstützt.

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