Strategischer Erfolgsfaktor
Mehr als nur Compliance – Nachhaltigkeit als neue Managementdisziplin
Nachhaltiges Wirtschaften ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor, mit dem Unternehmen zukünftig strategisch besser aufgestellt sind. Unternehmen, die Nachhaltigkeitsmanagement aktiv in ihrer Unternehmensstrategie verankern, werden langfristig in der Lage sein, einfacher an Finanzierungsmittel zu kommen, Kunden und neue Mitarbeiter zu gewinnen, Lieferbeziehungen aufrechterhalten und resilienter auf jedwede Krise reagieren zu können. Immer mehr Banken und Versicherungen verlangen dies z. B. bei der Kreditvergabe oder bei Übernahme von Versicherungsschutz. Auch Kunden und Mitarbeiter legen viel Wert darauf, unter welchen Rahmenbedingungen Waren und Dienstleistungen produziert werden und fordern immer mehr ein nachhaltiges Wirtschaften seitens des Unternehmens. Die gesellschaftlichen und politischen Erwartungen üben zugleich enormen Druck auf Unternehmen aus, sodass diese ihre Partner vermehrt danach auswählen, wie nachhaltig sie agieren und welchen Beitrag sie für die Umwelt und Gesellschaft leisten.
Folglich sind eine nachhaltige Unternehmenssteuerung und die Nachhaltigkeitsentwicklung unausweichlich und werden essenzieller Bestandteil moderner Unternehmensstrategien. Nachhaltigkeit wird zu einer unverzichtbaren Managementdisziplin, die kein vorübergehender Trend ist, viele Chancen bietet und weit über reine Compliance hinausgeht.
Schnelle Einführung ohne Kompromisse
Von A bis Z: In fünf Schritten zum Nachhaltigkeitsreporting
CSRD-Berichtspflicht
Ein Überblick zur ESG-Berichtspflicht: Wer ist betroffen?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die ab dem Geschäftsjahr 2023 in der Europäischen Union in Kraft getreten ist, erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die neue Direktive betrifft nun deutlich mehr Unternehmen, die Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen nach klaren Vorgaben in Form eines ESG-Reportings dokumentieren müssen.
Die Berichtspflichten nach der CSRD werden ab dem Jahr 2024 schrittweise auf alle großen Unternehmen und börsennotierten KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ausgeweitet. Nachfolgend Darstellung zeigt übersichtlich die wichtigsten Eckdaten, um festzustellen, welche Unternehmen, ab wann von der ESG-Berichtspflicht betroffen sind.

Unsere Leistungsübersicht
Unser Nachhaltigkeitsmanagement-Portfolio auf einen Blick
NEWS