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Rechtliche Aspekte im Home-Office – da war noch was
Rechtliche Aspekte im Home-Office – da war noch was
5. Mai 2020

Bei einer Tätigkeit des Mitarbeiters im Home-Office stellt sich für Arbeitgeber die Frage, was ist aus Gesetzes- und Compliance-Sicht zu beachten. Die wichtigsten Regelungsbereiche, die in diesem Zusammenhang zu bedenken sind:

Verpflichtung zur Tätigkeit im Home-Office:

  • Home-Office bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter.
  • Home-Office kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden.
  • Umgekehrt hat der Mitarbeiter auch kein einseitiges Recht auf Home-Office.

Arbeitszeiten im Home-Office:

  • Es gelten die im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten.
  • Im Home-Office gilt das Arbeitszeitgesetz: es ist unter dem Gesichtspunkt der EuGH-Rechtsprechung empfehlenswert, den Mitarbeiter aufzufordern, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren.

Gesetzlicher Unfallschutz im Home-Office:

  • Gilt, wenn ein Unfall in unmittelbarem Zusammenhang mit einer dem Betrieb dienlichen Tätigkeit passiert (z.B. Gang zur privaten Toilette ist nicht versichert).

Geltung von Arbeitsschutzbestimmungen (z. B. Arbeitsstätten-Verordnung (AVO)):

  • Gilt unmittelbar für Telearbeitsplatz (vom Arbeitgeber mit Möbeln, Arbeitsmitteln, Kommunikationseinrichtungen ausgestatteter Arbeitsplatz (Anh. 6 AVO).
  • Für andere Home-Office-Arbeitsplätze unklare gesetzliche Situation; Vorschlag für Arbeitgeber: Erstellung von Empfehlungen für „gesundes“ Arbeiten im Home-Office.

Kostenerstattung für Miete, Energie, Heizung, Reinigung Home-Office

  • Für vorübergehende Home-Office-Tätigkeit muss keine Kostenerstattung erfolgen.
  • Bei regelmäßiger Home-Office-Tätigkeit ist es unter der Prämisse, dass in den Räumen des Arbeitgebers kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, empfehlenswert, eine Pauschale für solche Kosten mit dem Mitarbeiter zu vereinbaren.

Datenschutz

  • Soweit im Home-Office durch den Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist der Mitarbeiter verpflichtet bestimmte „technisch-organisatorische Maßnahmen“ einzuhalten, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden (z. B. separates abschließbares Arbeitszimmer, abschließbarer Schrank, Gebrauch des überlassenen Laptops nur für dienstliche Zwecke, Sperren des Rechners, Passwortschutz, Festplattenverschlüsselung, sichere Datenübermittlung (Verschlüsselung)).

IT-/Datensicherheit

  • Grundsätzlich keine Nutzung privater Geräte für dienstliche Zwecke (Ausnah-men nur dann, wenn ausdrücklich durch den Arbeitgeber freigegeben) – umgekehrt grundsätzlich keine Nutzung der für dienstliche Zwecke überlassenen Ge-räte für private Zwecke.
  • Kommunikation und Datenverkehr nur mit zugelassenen Softwaretools.

Die HDP empfiehlt, einen für den im Home-Office tätigen Mitarbeiter verbindlichen Leitfaden zu erstellen, der all diese Themen und weitere abdeckt, damit der Home-Office-Mitarbeiter und auch der Arbeitgeber auf einer sicheren Grundlage zusammenarbeiten.

Wir weisen darauf hin,  dass wir keine Rechtsberatung machen, sondern nur allgemeine Hinweise und „Best-Practice“ geben.

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